Elternberatung nach § 95 bei einvernehmlicher Scheidung

Seit 1. Februar 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.

Ziel ist es, den Parteien (= Eltern) ein Gefühl dafür zu vermitteln, wie es gelingen kann, dass Kinder möglichst unbeschadet den Scheidungsprozess überstehen.

Diese Beratung sollte im Paarsetting stattfinden, kann unter bestimmten Voraussetzungen aber auch einzeln stattfinden, wobei auch dann beide Elternteile eine Bestätigung vorweisen müssen. Nach der Beratung, die im Schnitt 1-2 Stunden dauert, erhalten Sie von mir eine Bestätigung, die Sie dem zuständigen Bezirksgericht vorlegen.

Kosten:

Einzelberatung: 60 Euro, Paarberatung: 70 Euro

Systemische Familientherapie Columbusgasse 22/3. Stock/Top 24, 1100 Wien